Erschienen in:
13.03.2023 | Migräne | Industrieforum
Migräneprophylaxe mit Erenumab: Zusatznutzen ermöglicht frühere Verordnung
verfasst von:
Marion Hofmann-Aßmus
Erschienen in:
Schmerzmedizin
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Ausgabe 2/2023
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Auszug
Seit dem 1. Oktober 2022 greift für die spezifische Migräneprophylaxe mit Erenumab (Aimovig®) eine neue Erstattungssituation, die rückwirkend zum 1. April 2022 gilt: Erenumab ist nun gemäß Indikation, das heißt unabhängig von Art und Zahl der Vortherapien, bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit vier oder mehr monatlichen Migränetagen (MMT) erstattungsfähig. Zusätzlich gilt ab einer Vortherapie eine bundesweite Praxisbesonderheit. …