Erschienen in:
17.04.2018 | Übersichten
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in der gesetzlichen Unfallversicherung
Aktuelle Diskussion und Ergebnisse aus der MdE-Expertengruppe
verfasst von:
Ass. jur. D. Scholtysik, M. Wich
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 4/2018
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Zusammenfassung
Die Expertengruppe unter der Schirmherrschaft der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat die MdE(Minderung der Erwerbsfähigkeit)-Werte nach Gliedmaßenverlusten in einem interdisziplinären methodischen Ansatz umfassend, systematisch und wissenschaftlich überprüft. Grundlage der neuen Vorschläge sind die Gesundheits- bzw. Funktionsstörungen in Anlehnung an die ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) und die sich daraus ergebende Einteilung in vergleichbare Funktionsstörungsklassen. Untersucht wurde, von welchen Einschränkungen am Arbeitsmarkt für Versicherte mit unfallbedingten Funktionseinschränkungen heute auszugehen ist. Dazu wurden eine rehabilitationswissenschaftliche Literaturrecherche und eine Befragung der maßgeblichen arbeitswissenschaftlichen Institute der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Im Ergebnis konnten daraus jedoch keine validen Arbeitsmarktdaten zu verschlossenen Beschäftigungsmöglichkeiten generiert werden. Um ihrem Auftrag und den Anforderungen des § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB (Sozialgesetzbuch) VII unter den gegebenen Umständen gerecht zu werden, hat die multiprofessionell zusammengesetzte Expertengruppe ihr vielfältiges Fachwissen über Funktionsstörungen und deren Auswirkungen im Erwerbsleben zugrunde gelegt und darauf aufbauend neue MdE-Eckwerte konsentiert, die jeweils differenziert hergeleitet und begründet wurden. Die Vorschläge der Expertengruppe sollen zu einem gesellschaftlich, juristisch und sozialverträglichen Konsens führen und damit auch gewährlisten, dass die Unfallrente (MdE) auch zukünftig ihrer wichtigen Rolle als sozialem Befriedungsfaktor gerecht wird.