Skip to main content
Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe 6/2017

06.12.2017 | Fortbildung

Ausblick auf das neue Samenspenderregistergesetz — SaRegG

Mit diesen Regelungen müssen Ärzte rechnen

verfasst von: Prof. Dr. med. Thomas Katzorke, Dr. Stefan Wehrstedt

Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe | Ausgabe 6/2017

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Zusammenfassung

Am 1.7.2018 wird das „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ in Kraft treten. Darin werden auch die Pflichten für Ärzte, die heterologe Inseminationen durchführen, festgelegt, zum Beispiel die Aufklärung des Spenders und der Empfängerin, die Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten sowie Meldepflichten von Geburtsdaten. Trotz umfangreicher Regelungen bleiben aber viele gesellschaftspolitische und familienrechtliche Fragen ungeklärt und auch die Handhabung von Altfällen ist strittig.
Metadaten
Titel
Ausblick auf das neue Samenspenderregistergesetz — SaRegG
Mit diesen Regelungen müssen Ärzte rechnen
verfasst von
Prof. Dr. med. Thomas Katzorke
Dr. Stefan Wehrstedt
Publikationsdatum
06.12.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
gynäkologie + geburtshilfe / Ausgabe 6/2017
Print ISSN: 1439-3557
Elektronische ISSN: 2196-6435
DOI
https://doi.org/10.1007/s15013-017-1327-4

Weitere Artikel der Ausgabe 6/2017

gynäkologie + geburtshilfe 6/2017 Zur Ausgabe

Die letzte Seite

Antike Schönheit

Update Gynäkologie

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert – ganz bequem per eMail.