Erschienen in:
06.12.2017 | Fortbildung
Ausblick auf das neue Samenspenderregistergesetz — SaRegG
Mit diesen Regelungen müssen Ärzte rechnen
verfasst von:
Prof. Dr. med. Thomas Katzorke, Dr. Stefan Wehrstedt
Erschienen in:
gynäkologie + geburtshilfe
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Ausgabe 6/2017
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Zusammenfassung
Am 1.7.2018 wird das „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ in Kraft treten. Darin werden auch die Pflichten für Ärzte, die heterologe Inseminationen durchführen, festgelegt, zum Beispiel die Aufklärung des Spenders und der Empfängerin, die Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten sowie Meldepflichten von Geburtsdaten. Trotz umfangreicher Regelungen bleiben aber viele gesellschaftspolitische und familienrechtliche Fragen ungeklärt und auch die Handhabung von Altfällen ist strittig.