Liebes Mitglied der ADK, als ich Anfang Oktober die dpa-Meldung „Bundesamt: Tattooentfernung nur durch Hautärzte erlauben“, basierend auf einem Entwurf des Bundeskabinetts zum Strahlenschutz, las, fühlte ich wohlige Wärme in mir aufsteigen. Sollte es die Dermatologie doch einmal geschafft haben, sich gegen das Konzert Dritter durchzusetzen und die Entfernung von Tattoos als exklusive Domäne der Dermatologie zuzuführen? Ein Sieg der Qualität gegen die Massen? ...
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