Skip to main content
Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 3/2012

01.03.2012 | Forschung aktuell

Möglichkeiten und Grenzen retrospektiver Todesursachenrecherchen im Rahmen bundesweiter epidemiologischer Studien

verfasst von: I.K. Wolf, MPH, H. Knopf, C. Scheidt-Nave, B.M. Kurth

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 3/2012

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Zusammenfassung

Die ursachenspezifische Mortalität bildet in longitudinal angelegten epidemiologischen Studien einen wichtigen Endpunkt, um kausale gesundheitliche Zusammenhänge zu erforschen und individuelle Verlaufsanalysen durchzuführen. Da in Deutschland kein nationales Mortalitätsregister existiert, werden länderspezifische datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen und Zugangswege für die Todesursachenrecherche im Rahmen eines Pilotprojekts recherchiert und erprobt. Die Datengrundlage liefert eine Stichprobe verstorbener StudienteilnehmerInnen des Bundes-Gesundheitssurveys 1998. Unter den gegebenen Bedingungen ist die Recherche von Todesursachen in bundesweiten epidemiologischen Studien grundsätzlich möglich, allerdings mit einem hohen zeitlichen und personellen Aufwand verbunden. In Rheinland-Pfalz muss zeitnah recherchiert werden, da die Aufbewahrungsfrist für Todesbescheinigungen bei den Gesundheitsämtern auf eine Mindestfrist von fünf Jahren begrenzt ist. In Berlin gestaltet sich die Forschungssituation besonders schwierig, da die Todesbescheinigungen zwar beim Amt für Statistik drei Jahre lang aufbewahrt werden, aber das Amt für Statistik keine pseudonymisierten Daten herausgeben darf. In Berlin können über die Ärzte und Krankenhäuser, die die Todesbescheinigungen ausgestellt haben, und über das GKR Berlin-Brandenburg (unter Einhaltung der besonderen datenschutzrechtlichen Bedingungen des Krebsregistergesetzes) für einen Teil der Verstorbenen die Todesursachen recherchiert werden. In Nordrhein-Westfalen wird grundsätzlich die zu Lebzeiten eingeholte schriftliche Einwilligung zur Recherche der Todesursache unter explizitem Einschluss einer ärztlichen Schweigepflichtentbindung vorausgesetzt. In allen anderen Bundesländern sind Ausnahmeregelungen möglich, die in jedem Fall der Zustimmung des Landesdatenschutzbeauftragten bedürfen. Die Ergebnisse des Pilotprojekts unterstreichen die Forderung nach einem nationalen Mortalitätsregister. Bis zu dessen Etablierung könnte die pilotierte Vorgehensweise genutzt und in Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbeauftragten für Datenschutz sowie den obersten Landesgesundheitsbehörden weiter optimiert werden, um Datenverluste zu vermeiden und Ressourcen effizient einzusetzen.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Stafford N (2010) Germany moves closer to establishing a national mortality register. BMJ 340:c2517PubMedCrossRef Stafford N (2010) Germany moves closer to establishing a national mortality register. BMJ 340:c2517PubMedCrossRef
2.
Zurück zum Zitat Giersiepen K, Brunings-Kuppe C, Lehmann C (2004) The Bremen mortality index. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 47(5):451–456CrossRef Giersiepen K, Brunings-Kuppe C, Lehmann C (2004) The Bremen mortality index. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 47(5):451–456CrossRef
3.
Zurück zum Zitat Landesdatenschutzgesetze. http://www.bfdi.bund.de/DE/AnschriftenUndLinks/Landesdatenschutzbeauftragte/AnschriftenLandesdatenschutzbeauftragte.html Landesdatenschutzgesetze. http://​www.​bfdi.​bund.​de/​DE/​AnschriftenUndLi​nks/​Landesdatenschut​zbeauftragte/​AnschriftenLande​sdatenschutzbeau​ftragte.​html
4.
Zurück zum Zitat Bundesdatenschutzgesetz. http://www.bfd.bund.de/ Bundesdatenschutzgesetz. http://​www.​bfd.​bund.​de/​
5.
Zurück zum Zitat Metschke R, Wellbrock R (2002) Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Hessischer Datenschutzbeauftragter. Datenschutz in Wissenschaft und Forschung. Hrsg.: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Metschke R, Wellbrock R (2002) Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Hessischer Datenschutzbeauftragter. Datenschutz in Wissenschaft und Forschung. Hrsg.: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
6.
Zurück zum Zitat RatSWD (2010) Ein Nationales Mortalitätsregister für Deutschland. Bericht der Arbeitsgruppe und Empfehlung des Rates für Sozial und Wirtschaftsdaten (RatSWD). http://www.ratswd.de/download/publikationen_rat/Bericht_Empfehlung_Mortalitaetsregister.pdf RatSWD (2010) Ein Nationales Mortalitätsregister für Deutschland. Bericht der Arbeitsgruppe und Empfehlung des Rates für Sozial und Wirtschaftsdaten (RatSWD). http://​www.​ratswd.​de/​download/​publikationen_​rat/​Bericht_​Empfehlung_​Mortalitaetsregi​ster.​pdf
Metadaten
Titel
Möglichkeiten und Grenzen retrospektiver Todesursachenrecherchen im Rahmen bundesweiter epidemiologischer Studien
verfasst von
I.K. Wolf, MPH
H. Knopf
C. Scheidt-Nave
B.M. Kurth
Publikationsdatum
01.03.2012
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 3/2012
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-012-1443-1

Weitere Artikel der Ausgabe 3/2012

Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 3/2012 Zur Ausgabe

Editorial

Allergien

Leitlinien kompakt für die Allgemeinmedizin

Mit medbee Pocketcards sicher entscheiden.

Seit 2022 gehört die medbee GmbH zum Springer Medizin Verlag

Facharzt-Training Allgemeinmedizin

Die ideale Vorbereitung zur anstehenden Prüfung mit den ersten 24 von 100 klinischen Fallbeispielen verschiedener Themenfelder

Mehr erfahren

Neu im Fachgebiet Allgemeinmedizin

Update Allgemeinmedizin

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.