Erschienen in:
29.11.2016 | politik
Mogelpackung: Selbstverwaltungsstärkungsgesetz
verfasst von:
sas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 12/2016
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Auszug
Als im Sommer 2016 die ersten Eckpunkte des so genannten Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes bekannt wurden, konnte niemand so richtig glauben, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dieser Sache ernst machen würde. Zu absurd erschien es, nach den Verfehlungen und Skandalen, die sich in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgespielt hatten, mit einem Rundumschlag alle Organe der Selbstverwaltung über einen Kamm zu scheren und Regelungen wie auch aufsichtsrechtliche Bestimmungen für alle zu verschärfen. Doch das BMG tat genau dies. Ende September wurde ein Referentenentwurf aus dem Hause von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe öffentlich, der es in sich hatte. Kurz gesagt, würde die Rechtsaufsicht des BMG über die Selbstverwaltung zur Fachaufsicht mutieren, wenn dieses Vorhaben umgesetzt werden würde. Verschont wurde niemand, selbst der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), als unabhängiges Gremium, in dem die Entscheidungen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse getroffen werden, war im Referentenentwurf von den staatlichen Aufsichtsplänen und Einflussnahme des Ministeriums betroffen. Die Organisationen der Selbstverwaltung und die Verbände liefen Sturm gegen den Referentenentwurf. Von Entmachtung und Ermächtigung war die Rede. Auf höchster Ebene liefen sich die Chefs der Gremien warm zum Protest, um dann in der Anhörung des Ministeriums sachlich, aber pointiert die Argumente vorzutragen. Im BMG wurde klar: Der Entwurf muss überarbeitet werden. Mitte November kam ein neuer — entschärfter — Entwurf ins Kabinett. Ende gut, alles gut? Wohl nicht. Viele Kritikpunkte bleiben. Und so wird dieses Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, dass voraussichtlich frühestens im Januar endgültig verabschiedet wird, wohl als das umstrittenste Gesetz aus dem Hause Gröhe in die Geschichte der Legislaturperiode eingehen. …