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Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe 6/2022

07.12.2022 | Praxis konkret

Kryokonservierung

Muss die Krankenkasse für das Einfrieren befruchteter Eizellen zahlen?

verfasst von: Pia Nicklas

Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe | Ausgabe 6/2022

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Auszug

In dem zu entscheidenden Fall ließ die an Krebs erkrankte Klägerin Eizellen entnehmen, die künstlich befruchtet und unmittelbar danach kryokonserviert wurden. Die Krankenkasse lehnte eine Übernahme der dafür angefallenen Kosten in Höhe von 4.200 € jedoch ab. Gegen diese Entscheidung erhob die Klägerin Klage vor dem Sozialgericht München. In seinem Urteil vom 10. August 2022 (Az. S 7 KR 2383/21) führte das Sozialgericht München an, dass es sich bei der Kryokonservierung bereits befruchteter Eizellen zwar um ein anerkanntes medizinisches Verfahren handelt, eine Kostenerstattung für die Konservierung bereits befruchteter Eizellen jedoch im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen ist.
Metadaten
Titel
Kryokonservierung
Muss die Krankenkasse für das Einfrieren befruchteter Eizellen zahlen?
verfasst von
Pia Nicklas
Publikationsdatum
07.12.2022
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
gynäkologie + geburtshilfe / Ausgabe 6/2022
Print ISSN: 1439-3557
Elektronische ISSN: 2196-6435
DOI
https://doi.org/10.1007/s15013-022-5047-z

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