Zusammenfassung
Die frühe ambulante Nachsorge mit ggf. dauerhafter nephrologischer Betreuung von Patienten mit stattgehabter akuter Nierenschädigung ist aus unserer Sicht empfehlenswert. Sie kann zu einer besseren Versorgung dieser Patienten beitragen, denn selbst im Fall einer scheinbar vollständigen Erholung der Nierenfunktion zum Zeitpunkt der Entlassung aus der stationären Behandlung, können nachfolgend unerwünschte renale und extrarenale Veränderungen auftreten, z. B. die Entwicklung einer Proteinurie, einer arteriellen Hypertonie oder kardiovaskulärer Erkrankungen. Ein „Nieren-Pass“ für Patienten mit akuter Nierenschädigung oder chronischer Niereninsuffizienz kann der stationär-ambulanten Informationsweitergabe dienen.
Eine hausärztliche Nachsorge wäre für Patienten mit zur Krankenhausentlassung scheinbar normaler Nierenfunktion nach stattgehabter akuter Nierenschädigung empfehlenswert. Bei sich bestätigender normaler Nierenfunktion könnten die Nachsorgeintervalle verlängert werden (z. B. alle 12–24 Monate). Eine fachspezifisch nephrologische Nachsorge kann durch die Einleitung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen bereits in früheren Stadien einer chronischen Niereninsuffizienz zu einer Vermeidung von Komplikationen nach einer akuten Nierenschädigung beitragen.
Die Empfehlung für eine ambulante Nachkontrolle der Nierenfunktion nach akuter Nierenschädigung spiegelt sich auch in den Leitlinien wieder. Diese empfehlen eine ambulante Vorstellung der Patienten mit stattgehabter akuter Nierenschädigung innerhalb von 90 Tagen nach dem Ereignis.