Nichtspezifische Nackenschmerzen – Empfehlungen aus der DEGAM-S3-Leitlinie
- 25.11.2025
- Nackenschmerzen
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
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- Ärztekammer Nordrhein
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- 25.11.2026
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Nackenschmerzen sind ein häufiger Beratungsanlass in der hausärztlichen Versorgung. Meist finden sich in der Anamnese und körperlichen Untersuchung keine Hinweise auf eine strukturelle Ursache. Eine weiterführende Diagnostik ist dann in aller Regel verzichtbar, die Nackenschmerzen können als nichtspezifisch klassifiziert werden. Therapeutisch steht eine Aktivierung der Patient*innen im Vordergrund. Um die Aufrechterhaltung von Bewegung zu ermöglichen und selbstständige körperliche Aktivität zu fördern, können nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) und die Selbstanwendung von Wärme empfohlen werden. Wirksam ist zudem eine Patientenedukation, u. a. zur Aufklärung über die positiven Effekte und mangelnden Risiken von Bewegung hinsichtlich Schmerz und Funktionseinschränkung. Passive Therapieformen sollten nur in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen eingesetzt werden.
Nach Lektüre dieses Beitrags …
- können Sie nichtspezifische und spezifische Nackenschmerzen klinisch differenzieren,
- sind Sie in der Lage, sicher die Indikation für weitere Diagnostik beim Beratungsanlass Nackenschmerzen zu stellen,
- können Sie Zeichen für abwendbar gefährliche Verläufe bei Nackenschmerzen erkennen,
- sind Sie in der Lage, Patient*innen mit nichtspezifischen Nackenschmerzen zum Selbstmanagement anzuleiten,
- können Sie wirksame medikamentöse und nichtmedikamentöse Therapieverfahren bei nichtspezifischen Nackenschmerzen aufzählen.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].