Erschienen in:
09.01.2017 | Leitthema
Nahrungsergänzungsmittel
Rechtliche Grundlagen, Abgrenzung zu Arzneimitteln, sonstige Fragestellungen
verfasst von:
Dr. Pia Noble
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 3/2017
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Zusammenfassung
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Als Konzentrate von Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung sind sie dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Dementsprechend müssen sie den einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. So dürfen Nahrungsergänzungsmittel aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie sicher sind. Für Nahrungsergänzungsmittel gelten sowohl Vorschriften in Verordnungen der Europäischen Union (EU) als auch nationale Bestimmungen. Spezifische Vorschriften enthält die Nahrungsergänzungsmittelverordnung, mit der die europäische Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die für Nahrungsergänzungsmittel geltenden europäischen und deutschen Vorschriften werden kurz erläutert. Außerdem werden wichtige Aspekte der Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln zu Arzneimitteln dargestellt, die bei Nahrungsergänzungsmitteln – die entsprechend der Definition für diese Erzeugnisse in arzneimitteltypischer Form wie Tabletten, Kapseln usw. angeboten werden – von besonderer Bedeutung ist. Ferner wird auf Probleme eingegangen, die sich aus fehlender Regulierung ergeben: Für andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln ist die europäische Harmonisierung der Rechtsvorschriften noch unzureichend. Auch Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe, die nach der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie vorgesehen sind, stehen noch aus.