Erschienen in:
30.07.2019 | Nahrungsmittelallergien | AeDA/DGAKI informieren
Adrenalin-Autoinjektoren in Kita und Schule: eine juristische Einordnung
Hier tut sich was!
verfasst von:
Lars Ihlenfeld
Erschienen in:
Allergo Journal
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Ausgabe 5/2019
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Zusammenfassung
Nach wie vor gilt die Anwendung eines Adrenalin-Autoinjektors durch pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten oder Schulen in weiten Teilen der Republik als gefährlich und sogar als verboten. Denn in vielen Erste-Hilfe-Kursen für diese Berufsgruppen wird nach wie vor vermittelt, dass jegliche invasive Maßnahme strikt verboten sei und man bei Zuwiderhandlung Gefahr laufe, mit dem Strafrecht in Konflikt zu geraten, quasi schon „mit einem Bein im Gefängnis“ stehe.