Erschienen in:
24.07.2019 | Nasenatmungsbehinderung | Medizinrecht
Juristische Stellungnahme zur Indikation einer Nasenseptumoperation bei behinderter Nasenatmung
verfasst von:
Dr. A. Wienke
Erschienen in:
HNO
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Ausgabe 6/2020
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Auszug
Der Medizinische Dienst (MDK) in Bayern stuft in jüngster Zeit die auf einer reinen Nasenseptumdeviation fußende Nasenatmungsbehinderung als Befindlichkeitsstörung ein und verweigert operative Korrekturen des Septums im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ob dies mit den maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen vereinbar ist, soll nachstehend in Ergänzung der medizinisch-wissenschaftlichen Stellungnahme der AHRIN und der APKO untersucht werden. …