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Erschienen in: Der Anaesthesist 11/2016

24.10.2016 | Notfallmedizin | Einführung zum Thema

„Necessitas non habet legem“?

Der Arzt im Spannungsverhältnis zwischen Berufsethos und Patientenwillen

verfasst von: Dr. E. Biermann

Erschienen in: Die Anaesthesiologie | Ausgabe 11/2016

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Auszug

„Not kennt kein Gebot“ – diese sprichwörtliche „Binsenweisheit“ ist rechtlich unzutreffend. Not kennt viele Gebote: Für alle – auch, aber eben nicht nur für Ärzte – gilt die allgemeine Pflicht, bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not die erforderliche und dem Hilfspflichtigen im konkreten Fall zumutbare Hilfe zu leisten. Erst recht gilt eine Pflicht zur Hilfeleistung für die sogenannten „Garanten“, d. h. für solche Personen, die es übernommen haben, bei Gefahr und Notfällen Hilfe zu leisten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr und eben auch Ärzte, sei es, weil sie mit der Behandlung eines Patienten eine Garantenstellung für diesen übernommen haben, sei es, weil sie sich in die Organisation des Rettungs- und Notarztdienstes eingegliedert haben. Die notallmedizinische Versorgung von Notfallpatienten, d. h. von Verletzten und Kranken, die sich in Lebensgefahr befinden und bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich die erforderliche medizinische Versorgung erhalten, ist detailliert in den Rettungsdienstgesetzen der Länder geregelt. Durchmustert man die Rettungsdienstgesetze, so finden sich zahlreiche „Gebote“ zur Organisation der Abläufe und zur Qualifikation der Beteiligten. …
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Ulsenheimer K (2015) Arztstrafrecht in der Praxis, 5. Aufl., C.F. Müller, Heidelberg Ulsenheimer K (2015) Arztstrafrecht in der Praxis, 5. Aufl., C.F. Müller, Heidelberg
2.
Zurück zum Zitat Pauge B (2015) Arzthaftungsrecht – Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung, 13. Aufl., RN 164. RWS Verlag, Köln Pauge B (2015) Arzthaftungsrecht – Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung, 13. Aufl., RN 164. RWS Verlag, Köln
3.
Zurück zum Zitat Kern B (2010) In Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechtes, 4. Aufl., § 17a, RN 26, 4. Kapitel Ärztlliches Berufs- und Standesrecht, § 17a Notarzt/Rettungsdienst, RN 26. Verlag C.H. Beck, München Kern B (2010) In Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechtes, 4. Aufl., § 17a, RN 26, 4. Kapitel Ärztlliches Berufs- und Standesrecht, § 17a Notarzt/Rettungsdienst, RN 26. Verlag C.H. Beck, München
Metadaten
Titel
„Necessitas non habet legem“?
Der Arzt im Spannungsverhältnis zwischen Berufsethos und Patientenwillen
verfasst von
Dr. E. Biermann
Publikationsdatum
24.10.2016
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Notfallmedizin
Erschienen in
Die Anaesthesiologie / Ausgabe 11/2016
Print ISSN: 2731-6858
Elektronische ISSN: 2731-6866
DOI
https://doi.org/10.1007/s00101-016-0236-6

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