Erschienen in:
15.08.2017 | Medizinrecht
Neue Anforderungen zur ärztlichen Aufklärung fremdsprachiger Patienten
verfasst von:
Dr. A. Wienke
Erschienen in:
HNO
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Ausgabe 2/2018
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Auszug
Im Klinikalltag werden Ärzte immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt, insbesondere auch, wenn es um die ordnungsgemäße Aufklärung ihrer Patienten geht. Gerade bei ausländischen Patienten, die über keine oder nur rudimentäre Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, gestaltet sich eine verständliche Aufklärung oft schwierig. Ist der Patient aufgrund der sprachlichen Barriere nicht in der Lage, dem Aufklärungsgespräch zu folgen, muss ein geeigneter Übersetzer hinzugezogen werden. Sollte ein Übersetzer seinerseits nicht ausreichend befähigt sein, drohen Schmerzensgeldansprüche – selbst, wenn der medizinische Eingriff an sich ohne Behandlungsfehler durchgeführt wird! Die viel diskutierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 09.12.2015 – 5U 184/14 – zeigt, dass ein Arzt sich nicht darauf verlassen kann, dass ein Angehöriger das Aufklärungsgespräch korrekt und vollständig übersetzt. Vielmehr muss sich der Arzt immer auch von der Fähigkeit des Dolmetschers und der dem Patienten vermittelten Inhalte des Aufklärungsgesprächs überzeugen. Tut er dies nicht und bestehen Zweifel, ob der fremdsprachige Patient die Aufklärung verstanden hat, geht dies zu seinen Lasten und kann Haftungsansprüche nach sich ziehen. …