BERLIN - Die sektorenübergreifende Erst- befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird auch 2022 mit rund zehn Euro vergütet. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband im Dezember 2021 verständigt. Nachdem der Gesetzgeber zum Start der ePA ein Honorar von zehn Euro für die Erstbefüllung bis Ende des Jahres 2021 vorgesehen hatte, waren KBV und die Krankenkassen gesetzlich dazu aufgefordert, für die Zeit danach eine Vergütung im EBM zu vereinbaren.
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