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Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit 4/2014

01.11.2014 | Übersichten

Neue Heilverfahren im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung

Aktueller Stand der Umsetzung

verfasst von: T. Ideker

Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit | Sonderheft 4/2014

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Zusammenfassung

Hintergrund

Die Neuordnung der Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung wurde in 2 Schritten vollzogen.

Durchgangsarzt (D-Arzt)/H-Arzt

In einem ersten Schritt traten zum 01.01.2011 neue Anforderungen zur Beteiligung von Ärzten am Durchgangsarztverfahren in Kraft. Diese sehen erstmals eine Abstufung bei der fachlichen Qualifikation und im Umfang der Durchgangsarzttätigkeit vor. Gleichzeitig wurde mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbart, das bisherige H-Arzt-Verfahren (H-Arzt: an der Heilbehandlung beteiligter Arzt) zum 31.12.2015 einzustellen. Vom 01.01.2016 an wird es im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung Arbeitsunfallverletzter nur noch das Durchgangsarztverfahren geben.

Stationäre Heilverfahren

In einem zweiten Schritt wurden zum 01.01.2013 die stationären Heilverfahren neu geordnet. Das bisherige Verletzungsartenverfahren (VAV) wurde modifiziert. Neu wurden das stationäre Durchgangsarztverfahren (DAV) und das Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) eingeführt. Letzteres konnte wie geplant zum 01.01.2014 mit bundesweit 73 Krankenhäusern starten. Eine weitgehend flächendeckende Versorgung Schwerstunfallverletzter ist sichergestellt. Viele der Kliniken erfüllen derzeit nicht in vollem Umfang die Anforderungen. Dies gilt auch für einige berufsgenossenschaftliche Unfallkrankenhäuser.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V (2012) Weißbuch Schwerverletztenversorgung, Supplement 1, 2. erweiterte Aufl. DGU, Berlin, S 13 ff Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V (2012) Weißbuch Schwerverletztenversorgung, Supplement 1, 2. erweiterte Aufl. DGU, Berlin, S 13 ff
2.
Zurück zum Zitat DGUV (2009) Eckpunkte zur Neuausrichtung der Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung. Rundschreiben DGUV – RS 0496/2009, vom 27.08.2009. DGUV, Berlin DGUV (2009) Eckpunkte zur Neuausrichtung der Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung. Rundschreiben DGUV – RS 0496/2009, vom 27.08.2009. DGUV, Berlin
3.
Zurück zum Zitat DGUV, Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (2010) Auslegungsgrundsätze zu den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren in der Fassung vom 01.10.2010. DGUV, Berlin DGUV, Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (2010) Auslegungsgrundsätze zu den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren in der Fassung vom 01.10.2010. DGUV, Berlin
4.
Zurück zum Zitat DGUV, Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (2011) Grundsätze Ambulantes Operieren in der gesetzlichen Unfallversicherung, in der Fassung vom 1. Januar 2011. DGUV, Berlin DGUV, Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (2011) Grundsätze Ambulantes Operieren in der gesetzlichen Unfallversicherung, in der Fassung vom 1. Januar 2011. DGUV, Berlin
5.
Zurück zum Zitat Oberscheven M (2013) Neuausrichtung der stationären Heilverfahren. Trauma Berufskrankh [Suppl 1] 15:25–28 Oberscheven M (2013) Neuausrichtung der stationären Heilverfahren. Trauma Berufskrankh [Suppl 1] 15:25–28
Metadaten
Titel
Neue Heilverfahren im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung
Aktueller Stand der Umsetzung
verfasst von
T. Ideker
Publikationsdatum
01.11.2014
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Trauma und Berufskrankheit / Ausgabe Sonderheft 4/2014
Print ISSN: 1436-6274
Elektronische ISSN: 1436-6282
DOI
https://doi.org/10.1007/s10039-014-2113-3

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