Erschienen in:
01.11.2014 | Übersichten
Neue Heilverfahren im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung
Aktueller Stand der Umsetzung
verfasst von:
T. Ideker
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
|
Sonderheft 4/2014
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Hintergrund
Die Neuordnung der Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung wurde in 2 Schritten vollzogen.
Durchgangsarzt (D-Arzt)/H-Arzt
In einem ersten Schritt traten zum 01.01.2011 neue Anforderungen zur Beteiligung von Ärzten am Durchgangsarztverfahren in Kraft. Diese sehen erstmals eine Abstufung bei der fachlichen Qualifikation und im Umfang der Durchgangsarzttätigkeit vor. Gleichzeitig wurde mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbart, das bisherige H-Arzt-Verfahren (H-Arzt: an der Heilbehandlung beteiligter Arzt) zum 31.12.2015 einzustellen. Vom 01.01.2016 an wird es im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung Arbeitsunfallverletzter nur noch das Durchgangsarztverfahren geben.
Stationäre Heilverfahren
In einem zweiten Schritt wurden zum 01.01.2013 die stationären Heilverfahren neu geordnet. Das bisherige Verletzungsartenverfahren (VAV) wurde modifiziert. Neu wurden das stationäre Durchgangsarztverfahren (DAV) und das Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) eingeführt. Letzteres konnte wie geplant zum 01.01.2014 mit bundesweit 73 Krankenhäusern starten. Eine weitgehend flächendeckende Versorgung Schwerstunfallverletzter ist sichergestellt. Viele der Kliniken erfüllen derzeit nicht in vollem Umfang die Anforderungen. Dies gilt auch für einige berufsgenossenschaftliche Unfallkrankenhäuser.