Erschienen in:
01.03.2011 | Medizinrecht - Rechtsprechung auf dem Prüfstand
Neue Maßstäbe für die Fortpflanzungsmedizin
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache S.H. et al. gegen Österreich
verfasst von:
Prof. Dr. iur. E. Bernat
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 3/2011
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Auszug
Im Frühjahr 2010 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer gegen die Republik Österreich ergangenen Entscheidung ausgesprochen, dass das im österreichischen Recht verankerte Verbot des heterologen Embryotransfers (nach Eispende) das in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Diskriminierungsverbot verletzt. Der EGMR erblickt auch im Verbot der In-vitro-Fertilisation (IVF) mit (von dritter Seite) gespendetem Samen – bei gleichzeitiger Zulässigkeit der heterologen Insemination in vivo – eine Verletzung des Diskriminierungsverbots. Sollte dieses in der Sache S.H. et al. gegen Österreich ergangene Urteil von der Großen Kammer des EGMR bestätigt werden, müsste das Recht der Fortpflanzungsmedizin nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland und der Schweiz liberalisiert werden. …