Erschienen in:
27.05.2014 | AUS DER PRAXIS_VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Neue QM-Richtlinie: Mehr Bürokratie geht nicht!
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 10/2014
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Auszug
_ Die geänderte Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 17. April 2014 in Kraft getreten. Sie legt Grundelemente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (QM) fest. Demnach soll die Patientenversorgung an fachlichen Standards und Leitlinien entsprechend dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ausgerichtet sein. Auch Patientenorientierung, -sicherheit, -mitwirkung, -information und -beratung sowie die Strukturierung von Behandlungsabläufen gehören zum QM. Im Bereich Praxisführung müssen die Verantwortlichkeiten geregelt und eine Mitarbeiterorientierung gewährleistet werden (z. B. Arbeitsschutz, Fort- und Weiterbildung, Schulung und Training). Das Praxismanagement muss sich z. B. auf die Terminplanung, den Datenschutz oder einen Fluchtplan beziehen. Hygienemanagement, Gestaltung von internen und externen Kommunikationsprozessen und ein Informationsmanagement inklusive Risikokommunikation sind Pflicht, ebenso wie ein Kooperationsnachweis und ein Management der Nahtstellen in der Versorgung. …