Erschienen in:
13.02.2018 | Urtikaria | Medizin aktuell
12. Deutscher Allergiekongress, Wiesbaden
Neues von den Allergologen
verfasst von:
Angelika Bauer-Delto
Erschienen in:
Pädiatrie
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Ausgabe 1/2018
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Auszug
Bei Verdacht auf eine Arzneimittelüberempfindlichkeit ist eine Abklärung wichtig, um durch einen Ausschluss unnötige therapeutische Einschränkungen zu vermeiden, bei einer Identifizierung des Auslösers aber eine entsprechende gezielte Karenz gewährleisten zu können. „Ein Provokationstest ist nicht immer nötig“, betonte Prof. Dr. Knut Brockow, Hautklinik am Biederstein, Technische Universität München. Oft schließe bereits eine sorgfältige Anamnese, vor allem die Berücksichtigung des Zeitfensters, in dem die Reaktion auftrat, eine Arzneimittelüberempfindlichkeit aus. In anderen Fällen kann die Diagnose dagegen klinisch eindeutig gestellt werden, sodass ebenfalls auf eine Provokation verzichtet werden kann [Brockow K et al. Allergo J Int 2015; 24:94–105]. …