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Erschienen in: InFo Hämatologie + Onkologie 12/2020

07.12.2020 | Praxis aktuell

Anstellungsgenehmigungen können nunmehr verlegt werden

Neues zu MVZ-Anstellungsgenehmigungen

Erschienen in: InFo Hämatologie + Onkologie | Ausgabe 12/2020

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Auszug

Im Zusammenhang mit MVZ gibt es viele ungeklärte Rechtsfragen. Deshalb werden diese von den Zulassungsgremien bisweilen bundesweit unterschiedlich beantwortet. Zudem erfolgt eine kontinuierliche Änderung der betreffenden Vorschriften durch den Gesetz- und Verordnungsgeber. Eine dieser Rechtsfragen wurde jetzt durch das Bundessozialgericht in Kassel verbindlich für alle Zulassungsgremien bundesweit geklärt. Demnach können Anstellungsgenehmigungen zwischen zwei MVZ nunmehr verlegt werden, auch dann, wenn die Trägergesellschaften nicht identisch sind, sondern nur die Gesellschafter.
Metadaten
Titel
Anstellungsgenehmigungen können nunmehr verlegt werden
Neues zu MVZ-Anstellungsgenehmigungen
Publikationsdatum
07.12.2020
Erschienen in
InFo Hämatologie + Onkologie / Ausgabe 12/2020
Print ISSN: 2662-1754
Elektronische ISSN: 2662-1762
DOI
https://doi.org/10.1007/s15004-020-8332-9

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