01.07.2025 | Neurologie | CME mit Partnern | Mit freundlicher Unterstützung von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG, Berlin (Fördersumme 17.500 €)
Diagnose und Therapie der chronisch-inflammatorischen demyelinisierenden Polyneuropathie (CIDP)
Anzahl Versuche: 2
Die chronische inflammatorische demyelinisierende Polyneuropathie (CIDP) ist eine immunvermittelte Erkrankung des peripheren Nervensystems. Neben der typischen Form der Erkrankung treten auch verschiedene Varianten auf, die sich in einigen Punkten von der typischen CIDP unterscheiden. Wichtigste Grundlage für die Diagnose und Behandlung der CIDP sind die Kriterien in den von der EAN/PNS (European Academy of Neurology/Peripheral Nerve Society) definierten Leitlinien.
Für die Therapie der CIDP sind verschiedene Immuntherapeutika verfügbar, einige davon zugelassen, andere noch im Off-label-Einsatz. Darüber hinaus befinden sich mehrere Wirkstoffe in der klinischen Erprobung. Je früher die Erkrankung diagnostiziert wird, desto höher sind die Chancen auf einen Behandlungserfolg – und damit auch die Chance, langfristig schwere neurologische Beeinträchtigungen zu vermeiden. Die erforderliche Diagnose zu stellen kann aufgrund der Heterogenität der verschiedenen differenzialdiagnostisch in Frage kommenden immunvermittelten Polyneuropathien jedoch herausfordernd sein.
Nachdem Sie diese Lerneinheit absolviert haben,
- sind Sie über die Kriterien zur Diagnose der typischen CIDP und von CIDP-Varianten informiert,
- sind Ihnen mögliche Differenzialdiagnosen der CIDP bekannt,
- kennen Sie die wichtigsten Optionen zur Behandlung der CIDP,
- haben Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen der relevanten EAN/PNS-Leitlinie bekommen,
- haben Sie Informationen zur Beurteilung des Therapieansprechens erhalten.
Die Bayerische Landesärztekammer vergibt für diese Fortbildung der Kategorie I 2 Fortbildungspunkte. Die Fortbildung ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Gemäß Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die auf CME.SpringerMedizin.de erworbenen Fortbildungspunkte von der Österreichischen Ärztekammer 1:1 als fachspezifische Fortbildung angerechnet (§26(3) DFP Richtlinie).