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Das wird man ja wohl noch sagen dürfen …?! – Meinungsäußerungen im Lichte des Kollegialitätsgebots

Erschienen in:

Auszug

Ärztinnen und Ärzte haben sich untereinander kollegial zu verhalten. Dieser Grundsatz ist in den einzelnen Berufsordnungen der Ärztekammern verankert (vgl. § 29 MBO-Ä). Das Kollegialitätsgebot schützt das Interesse an einer funktionierenden Gesundheitsfürsorge und das Ansehen des Berufsstandes. Dies umfasst auch das notwendige Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Ärzteschaft. Als allgemeine Verhaltensregel bei der Berufsausübung wird dieser Grundsatz daher auch als Maßstab bei der Bewertung von Äußerungen zu ärztlichen Kolleginnen und Kollegen herangezogen. Die Entwicklungen in der Rechtsprechung und auch der Gesetzgebung haben dabei die Grenzen des „Sagbaren“ in den vergangenen Jahren stetig erweitert. Die maßgebliche Regelung findet sich in § 29 der Musterberufsordnung (MBO‑Ä), der in die meisten Berufsordnungen der Ärztekammern übernommen ist: …
Titel
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen …?! – Meinungsäußerungen im Lichte des Kollegialitätsgebots
Verfasst von
K.-V. Seibert
Publikationsdatum
24.02.2025
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Neurologie
Erschienen in
DGNeurologie / Ausgabe 2/2025
Print ISSN: 2524-3446
Elektronische ISSN: 2524-3454
DOI
https://doi.org/10.1007/s42451-025-00732-0

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