12.10.2023 | Neurologie | Eine Frage des Rechts
Der Sachverständige geht online
Videokonferenz statt Ortstermin
verfasst von:
Dr. A. Wienke, K.-V. Seibert
Erschienen in:
DGNeurologie
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Ausgabe 6/2023
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Auszug
Gerichtliche Auseinandersetzungen, bei denen die Hinzuziehung medizinisch-wissenschaftlichen Sachverstandes erforderlich ist, spielen sich in verschiedenen Szenarien ab. Bei Streitigkeiten vor den Sozialgerichten geht es u. a. um die Feststellung einer Erwerbsminderung oder um die Berechtigung der Zahlung einer Erwerbsrente, um die Feststellung einer Berufskrankheit oder um die Bestätigung einer von Klägerseite geltend gemachten körperlichen Beeinträchtigung, z. B. Lärmschwerhörigkeit. Vor den Zivilgerichten werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Patienten gegenüber Krankenhäusern und behandelnden Ärzten geltend gemacht mit der Begründung, fehlerhaft behandelt oder nicht ordnungsgemäß über bestimmte Untersuchungen oder Behandlungen aufgeklärt worden zu sein. In diesen zivilgerichtlichen Verfahren ist die Hinzuziehung medizinisch-wissenschaftlicher Sachverständiger an der Tagesordnung, da die entscheidenden Gerichte nicht über die spezifische medizinische Sachkunde verfügen. Auch in verwaltungsgerichtlichen, arbeitsgerichtlichen, strafrechtlichen und finanzgerichtlichen Verfahren kommt es immer wieder zur Hinzuziehung von Fachsachverständigen, um die jeweilige dem Rechtsstreit zugrunde liegende Sachmaterie richtig einzuordnen und zu bewerten. …