22.10.2016 | Neurologie | editorial
Kompetenzen statt Weiterbildungszeiten?
verfasst von:
Prof. Dr. med. Christian Gerloff
Erschienen in:
InFo Neurologie + Psychiatrie
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Ausgabe 10/2016
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Auszug
Szene 1: Frisch inspiriert von der letzten Facharztprüfung, die ich abnehmen durfte, frage ich mich, ob wir diese Prüfungen richtig gestalten. Ich kann mich an meine eigene Prüfung erinnern, schon ein paar Tage her – zugegeben. Der anwesende Psychiater hat mich in der neurologischen Facharztprüfung gut 20 Minuten über Pharmakodynamik und Pharmakokinetik von Neuroleptika und Antidepressiva befragt. Freundlich zugewandt, aber doch sehr gründlich – im Studium hätte ich das besser gewusst als am Ende der Weiterbildung zum Facharzt, aber es hat dann wohl gerade gereicht. Mit dem prüfenden Neurologen war es ein angemessenes, durchaus detailliertes medizinisches Fachgespräch, das im „Anton-Syndrom“ endete, eingeleitet durch eine kurze Bemerkung des Prüfers, ob ich denn Skifahren würde und falls ja, würde mir das Syndrom auch gleich einfallen. Auch Skifahren ist eine Kompetenz. Hätte ich die Prüfung direkt nach dem Studium auch bestanden? Würde ich nicht ausschließen. Aber da sind ja noch die Zahlen und Weiterbildungszeiten, die das unmöglich machen. Sie gelten auch als Surrogatparameter für die erworbenen Kompetenzen, die einen Neurologen ausmachen sollten. Genau um das Thema „Kompetenzen“ ging es auch beim diesjährigen Deutschen Ärztetag (Drucksache III – 17; 119. Deutscher Ärztetag 2016). Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesärztekammer auf, „bei der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) die geplanten vorgegebenen starren Weiterbildungszeiten zugunsten der Feststellung von Kompetenzen zu überprüfen“. Also Direktmessung statt Surrogatparameter? Und wie? …