06.09.2018 | Neurologie | Originalien
Nach der Reform ist vor der Reform
Ergebnisse der Novellierungsprozesse der Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetze der Bundesländer
verfasst von:
G. Gerlinger, A. Deister, A. Heinz, M. Koller, S. Müller, T. Steinert, T. Pollmächer
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 1/2019
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Zusammenfassung
Hintergrund und Fragestellung
Wenn Symptome psychischer Erkrankungen dazu führen, dass der betroffene Mensch sich selbst oder andere gefährdet, kann auf Basis der Unterbringungsgesetze bzw. Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetze der Länder gegen seinen Willen eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus richterlich angeordnet werden. Diese Landesgesetze werden seit 2011 überarbeitet. Ziel des vorliegenden Papiers ist eine Bestandsaufnahme und Analyse der Ergebnisse der Novellierungsprozesse, auf deren Basis weiterer Handlungsbedarf für die Gesetzgeber definiert werden soll.
Methodik
Recherche und vergleichende Analyse des aktuellen Stands und der Ergebnisse der Novellierungsprozesse in den einzelnen Bundesländern. Anhand ausgewählter, rechtlich und medizinisch besonders relevanter Bereiche werden die Landesgesetze verglichen.
Ergebnisse
Die Regelungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sind auch nach den Anpassungen höchst heterogen und entsprechen in vielen Ländern nicht vollständig den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Diskussion
Die Landesgesetze sollten insbesondere dort, wo sie Grund- und Menschenrechte einschränken, also bei den Unterbringungsvoraussetzungen und -zielen und bei den Regelungen zu Zwangsmaßnahmen, länderübergreifend harmonisiert werden.