10.06.2024 | Neurologie | Rund um den Beruf
Nicht mehr Geld für Labortests
verfasst von:
Jörg Hohmann
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 6/2024
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Auszug
Die Klage einer dermatologischen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit zuletzt vier Fachärztinnen und Fachärzten der Dermatologie wurde mit Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2023 (L 11 KA 60/19) abgewiesen. Von den Dermatologinnen und Dermatologen durfte nur eine Person Speziallaborleistungen abrechnen. Wegen eines erhöhten Bedarfs diagnostischer Leistungen für Allergikerinnen und Allergiker hatte dieser Dermatologe zusammen mit der BAG eine Anpassung der Mengenbegrenzung im Speziallabor beantragt. Die KV Nordrhein hatte bereits einen Zuschlag von 50 % gewährt, eine weitere Anhebung wurde dagegen abgelehnt. Gegen diese Ablehnung hatte die BAG geklagt. …