Die Digitalisierung schreitet mit großen Schritten voran und macht auch vor Ärzten
1 in Klinik und Praxis nicht Halt. Telematik und Telemedizin gewinnen im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Und die elektronische Dokumentation löst immer mehr die herkömmliche handschriftliche Patientenkartei ab. Für Klinikträger, Praxisinhaber und das medizinische Personal stellen sich im Zuge dessen neben technischen Umsetzungsproblemen und Finanzierungsfragen auch immer wieder rechtliche Fragen. Was Ärzte im Zusammenhang mit der Dokumentation in elektronischer Form zu beachten haben und welche prozessualen Besonderheiten sich hieraus ergeben, damit hat sich zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil vom 27.04.2021 – Az. VI ZR 84/19 – auseinandergesetzt. …