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Erschienen in:

26.03.2024 | Neurologie | Eine Frage des Rechts

Schuster bleib bei deinen Leisten!

Besondere Aufklärungsanforderungen

verfasst von: Dr. A. Wienke

Erschienen in: DGNeurologie | Ausgabe 3/2024

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Auszug

Immer wieder beschäftigt sich die Rechtsprechung mit Fragen der ärztlichen Aufklärung von Patienten, insbesondere bei anstehenden operativen Eingriffen. Die Qualifikation des aufklärenden Arztes ist dabei immer wieder ein Streitpunkt vor Gericht. So hatte sich auch das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 20.12.2022 – 26 U 46/21 – mit der speziellen Frage zu befassen, ob besondere Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Hüfttotalendoprothese bestehen, wenn es im Vergleich zu einer normalen Hüftendoproblematik zu vermehrten Beschwerden bzw. Komplikationen kommen kann. Der aufklärende Arzt müsse in einer solchen Situation in der Lage sein, diese besonderen Risiken und Komplikationsgefahren an den Patienten zu vermitteln. Verfüge der aufklärende Arzt indes nicht über entsprechende fachliche Kenntnisse und Erfahrungen, bleibe die Aufklärung hinter den rechtlichen Anforderungen zurück. Die auf einer solchen unzureichenden Aufklärung beruhende Einwilligung des Patienten in den operativen Eingriff sei dann unwirksam. …
Metadaten
Titel
Schuster bleib bei deinen Leisten!
Besondere Aufklärungsanforderungen
verfasst von
Dr. A. Wienke
Publikationsdatum
26.03.2024
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Neurologie
Erschienen in
DGNeurologie / Ausgabe 3/2024
Print ISSN: 2524-3446
Elektronische ISSN: 2524-3454
DOI
https://doi.org/10.1007/s42451-024-00643-6

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