Bei Patienten mit therapierefraktärer hypervolämischer Herzinsuffizienz kann nach umfassender kardiologischer Diagnostik und Ausschöpfung konservativer Therapiemaßnahmen, auch wenn noch kein dialysepflichtiges Nierenversagen vorliegt, eine Nierenersatztherapie notwendig sein. Bei akuter kardialer Dekompensation und umgehender Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie zur Beseitigung einer Hypervolämie oder Hyperkaliämie sollten bevorzugt extrakorporale Verfahren (Hämodialyse, Hämofiltration und Ultrafiltration) zum Einsatz kommen. Bei therapierefraktärer Herzinsuffizienz mit rezidivierenden hypervolämischen Dekompensationen oder kontinuierlicher Verschlechterung der Nierenfunktion ist hingegen primär eine Peritonealdialyse anzustreben. Voraussetzungen für die Behandlung dieser Patienten sind die ausgewiesene Expertise auf dem Gebiet der Herzinsuffizienz und Peritonealdialyse sowie die enge Kooperation zwischen Kardiologen und Nephrologen. Aufgrund der limitierten Datenlage sollten Behandlungsergebnisse im Register der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (http://www.herz-niere.de) erfasst werden.