Notdienst-Honorar rückwirkend neu geregelt
- 04.02.2015
- AUS DER PRAXIS
- Verfasst von
- Urban & Vogel
- Erschienen in
- MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 2/2015
Auszug
_ Der Bewertungsausschuss hat am 17. Dezember 2014 beschlossen, die Vergütung der ambulanten Notfallversorgung im EBM neu zu regeln. Da diese Änderungen rückwirkend zum 1. Januar 2008 beschlossen wurden, musste nun nachgeregelt werden. So wurde die Bewertung der Leistungen nach den Nrn. 01210, 01212, 01214, 01216 und 01218 für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2008 angepasst, da das Honorar für diese Notfallleistungen im Jahr 2008 niedriger war und zum 1. Januar 2009 angehoben wurde. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass für jeden Behandlungsfall bei der ersten Inanspruchnahme im Notfall oder im organisierten Not(fall)dienst die Nr. 01210 oder 01212 zu berechnen ist, für jede weitere Notfall-Inanspruchnahme im gleichen Behandlungsfall dann aber die Nrn. 01214, 01216 bzw. 01218. Damit wird die Nebeneinanderberechnung der beiden Notfallpauschalen im Behandlungsfall ausgeschlossen. …
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- Titel
- Notdienst-Honorar rückwirkend neu geregelt
- Verfasst von
-
Urban & Vogel
- Publikationsdatum
- 04.02.2015
- Verlag
- Urban & Vogel
- Erschienen in
-
MMW - Fortschritte der Medizin / Ausgabe 2/2015
Print ISSN: 1438-3276
Elektronische ISSN: 1613-3560 - DOI
- https://doi.org/10.1007/s15006-015-2623-3