Therapiezielermittlung, Vorsorgeplanung und Gesprächsführung in der Notaufnahme
- 04.02.2026
- Notfallmedizin
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
- Rettungsdienstfachpersonal
- Zertifizierende Institution
- Ärztekammer Nordrhein
- Feuerwehrakademie Hamburg
- Feuerwehr München
- Malteser Hilfsdienst
- Zertifiziert bis
- 04.02.2027
- Anzahl Versuche
- 2
- Dies ist Ihre Lerneinheit
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Patient:innen mit lebenslimitierenden Erkrankungen stellen einen relevanten Anteil der Notaufnahmeklientel dar. Nicht selten versterben sie anschließend im Krankenhaus, dem nichtpräferierten Sterbeort. Besonders in Notfallsituationen kann die Ermittlung des (mutmaßlichen) Patient:innenwillens schwierig sein. Resultierende Über- oder Untertherapie geht oftmals mit Belastungen für alle Beteiligten einher. Schriftliche Willensverfügungen in Form von Patient:innenverfügungen, Notfallausweisen, „Advance-Care-Planning“(ACP)-Dokumente und vorab getätigte mündliche Äußerungen können unterstützen, sind aber oftmals nicht verfügbar. Umso bedeutsamer ist bereits in der Notaufnahme die frühzeitige und strukturierte Festlegung von Therapiezielen im Einklang mit der medizinischen Indikation und dem individuellen Willen. Dieser Beitrag vermittelt einen theoretisch fundierten Überblick und bietet praxisnahe Hilfestellungen für die Durchführung von Therapiezielgesprächen in der Notfallaufnahme.
Nach dem Lesen dieses Betrags können Leser:innen …
- Bedingungen und Voraussetzungen für die Durchführung medizinischer Maßnahmen erläutern.
- Therapieziele definieren und deren Bedeutung im Kontext der Notfallmedizin erklären.
- Therapieziele adäquat und rechtssicher dokumentieren.
- die Chancen durch Advance Care Planning (ACP) in der Notaufnahme beschreiben.
- Prinzipien und Techniken einer gelungenen medizinischen Gesprächsführung auch unter erschwerten Bedingungen benennen und anwenden.
Für Ärzte: Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. – Die Fortbildung ist anrechenbar mit 3 Punkten auf die gem. § 5 Abs. 4 RettG NRW geforderte Fortbildung für Notärztinnen und Notärzte (NANo, Notärztinnen und Notärzte Nordrhein). – Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt. – Für Rettungsdienstfachpersonal: Die Fortbildung für das Rettungsdienstfachpersonal wird durch das jeweils zuständige Landesrettungsdienstgesetz geregelt, wonach die Anerkennung dem jeweils zuständigen Träger des Rettungsdienstes obliegt. Die Teilnahmebescheinigung dieser Fortbildung ist dem Arbeitgeber zur Prüfung der Anerkennung vorzulegen. Es gelten folgende Anerkennungen: – Der Malteser Hilfsdienst erkennt 1,5 Fortbildungsstunden bei erfolgreichem Abschluss dieser Fortbildung an. Es wird ein Umfang von max. 10 Fortbildungsstunden jährlich für dieses Fortbildungsformat anerkannt. – Diese Fortbildung wird von der Akademie für Rettungsdienst und Gefahrenabwehr der Landesfeuerwehrschule Hamburg und der Feuerwehr München/Branddirektion mit 3 Stunden Fortbildung anerkannt.