26.04.2016 | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT | Ausgabe 8/2016
Nr. 15 GOÄ — für viele Praxen eine „vergessene Ziffer“
- Zeitschrift:
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MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 8/2016
- Autor:
- Springer Medizin
_ Die Nr. 15 GOÄ steht für die Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken. Die Leistung wird im Schwellensatz (2,3-fache Berechnung) mit 40,23 Euro vergütet und darf nur einmal im Kalenderjahr berechnet werden. Neben der Nr. 15 ist lediglich die Nr. 4 im Behandlungsfall – in der GOÄ ist das derselbe Kalendermonat – von der Berechnung ausgeschlossen. ...