Molekularpathologie des nichtkleinzelligen Lungenkarzinoms: aktuelle und kommende Biomarker
- 05.05.2025
- NSCLC
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
- Zertifizierende Institution
- Ärztekammer Nordrhein
- Zertifiziert bis
- 05.05.2026
- Anzahl Versuche
- 2
- Dies ist Ihre Lerneinheit
- Zum Artikel
In der Klassifikation des Lungenkarzinoms gilt weiterhin die grundsätzliche Einteilung nach kleinzelligen und nichtkleinzelligen Karzinomen (NSCLC). Trotz gleicher histologischer Subtypisierung ist bekannt, dass es definierte genetische Veränderungen in den Tumorzellen gibt. Diese bestimmen im Sinne von „Treibern“ das Tumorwachstum maßgeblich, sodass ihre Blockade den klinischen Verlauf erheblich beeinflussen kann. So wurde die Therapie des NSCLC in den letzten 10 Jahren zunehmend durch die Etablierung tumorspezifisch zielgerichteter Medikamente und immunmodulatorischer Ansätze ergänzt und hat dadurch rasant an Komplexität gewonnen. Diese Entwicklung führte zu einem immer differenzierteren und zunehmend individualisierten Vorgehen in der Behandlung. Der Pathologie und insbesondere der molekularpathologischen Diagnostik kommt dabei eine zentrale Rolle zu, da hier eine zunehmende Anzahl von Biomarkern untersucht werden muss.
Nach Lektüre dieses Beitrags …
- können Sie die obligat zu testenden Biomarker für die zugelassenen zielgerichteten Therapien im nichtkleinzelligen Lungenkarzinom („non-small cell lung cancer“, NSCLC) benennen;
- kennen Sie die grundlegenden molekularpathologischen Untersuchungsmethoden dieser Biomarkertestung;
- können Sie weitere potenzielle Biomarker einordnen;
- ziehen Sie Schlüsse aus den Ergebnissen der molekularpathologischen Testungen;
- können Sie die klinisch tätigen Kollegen auf Basis der molekularpathologischen Befunde bezüglich der weiteren möglichen Therapieoptionen beraten.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].