Therapie des metastasierten nichtkleinzelligen Lungenkarzinoms
- 03.12.2025
- NSCLC
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
- Zertifizierende Institution
- Ärztekammer Nordrhein
- Zertifiziert bis
- 03.12.2026
- Anzahl Versuche
- 2
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Das nichtkleinzellige Lungenkarzinom („non-small cell lung cancer“ [NSCLC]) stellt eine der häufigsten und tödlichsten Krebserkrankungen weltweit dar und ist insbesondere durch die oftmals späte Diagnosestellung im bereits metastasierten Stadium eine onkologische Herausforderung. Histopathologisch unterscheidet man vor allem Adeno- und Plattenepithelkarzinome, deren Differenzierung neben der PD-L1-Expression (programmed cell death-ligand 1 [PD-L1]) und den molekularpathologischen Eigenschaften den Therapiepfad bestimmt. Für die Behandlung im fortgeschrittenen Stadium steht neben der klassischen platinbasierten Chemotherapie die Immuntherapie mit Checkpointinhibitoren zur Verfügung. Im letzten Jahrzehnt hat sich durch die rasante Entwicklung hinsichtlich behandelbarer Treiberalterationen zudem die zielgerichtete Therapie mit Tyrosinkinaseinhibitoren als fester Bestandteil der Therapie etabliert und das historisch schlechte Gesamtüberleben verbessert.
Nach Lektüre dieses Beitrags
- kennen Sie das systematische Vorgehen beim Staging nichtkleinzelliger Lungenkarzinome („non-small cell lung cancer“ [NSCLC]).
- können Sie die verfügbaren Therapiesäulen beim metastasierten NSCLC benennen.
- können Sie die molekularpathologische Untersuchung beim NSCLC und die aktuell zur Verfügung stehenden zielgerichteten Erstlinientherapien in ihrer Bedeutung einordnen.
- können Sie das verfügbare Spektrum an Therapieoptionen beim Vorliegen von Hirnmetastasen und Oligometastasierung gezielt einsetzen.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt (§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013).