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Erschienen in: hautnah dermatologie 3/2022

23.05.2022 | Obstruktive Atemwegserkrankungen | Medizin aktuell

Was bedeutet der Wegfall des Unterlassungszwangs bei Berufserkrankungen?

verfasst von: Sabrina Kempe

Erschienen in: hautnah dermatologie | Ausgabe 3/2022

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Auszug

Der Wegfall des Unterlassungszwangs stellt auch Allergologen vor neue Herausforderungen. Seit dem 1. Januar 2021 ist das siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung ist nach Meinung von der Dermatologin Prof. Vera Mahler, Langen, der Wegfall des Unterlassungszwangs als Anerkennungsvoraussetzung einer Berufskrankheit. Das bedeutet: "Der Patient kann mit anerkannter Berufskrankheit sogar mit einer Rentenzahlung weiterhin in dem schädigenden Tätigkeitsfeld weiterarbeiten, das war nach der bisherigen Rechtsnorm nicht vorstellbar und auch nicht möglich", erklärte Mahler. Dies betrifft allergische obstruktive Atemwegserkrankungen (BK-Nr. 4301), Erkrankungen durch Isozyanate (BK-Nr. 1315) und Hautkrankheiten (allergische und nicht allergische; BK-Nr. 5101). "Mit dem Unterlassungszwang sollte vermieden werden, dass Bagatellerkrankungen als Berufskrankheit anerkannt werden", sagte Mahler. Zudem sollte die Gesundheit des Patienten geschützt werden. …
Metadaten
Titel
Was bedeutet der Wegfall des Unterlassungszwangs bei Berufserkrankungen?
verfasst von
Sabrina Kempe
Publikationsdatum
23.05.2022
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
hautnah dermatologie / Ausgabe 3/2022
Print ISSN: 0938-0221
Elektronische ISSN: 2196-6451
DOI
https://doi.org/10.1007/s15012-022-6891-1

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