Erschienen in:
23.05.2022 | Obstruktive Atemwegserkrankungen | Medizin aktuell
Was bedeutet der Wegfall des Unterlassungszwangs bei Berufserkrankungen?
verfasst von:
Sabrina Kempe
Erschienen in:
hautnah dermatologie
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Ausgabe 3/2022
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Auszug
Der Wegfall des Unterlassungszwangs stellt auch Allergologen vor neue Herausforderungen. Seit dem 1. Januar 2021 ist das siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung ist nach Meinung von der Dermatologin Prof. Vera Mahler, Langen, der Wegfall des Unterlassungszwangs als Anerkennungsvoraussetzung einer Berufskrankheit. Das bedeutet: "Der Patient kann mit anerkannter Berufskrankheit sogar mit einer Rentenzahlung weiterhin in dem schädigenden Tätigkeitsfeld weiterarbeiten, das war nach der bisherigen Rechtsnorm nicht vorstellbar und auch nicht möglich", erklärte Mahler. Dies betrifft allergische obstruktive Atemwegserkrankungen (BK-Nr. 4301), Erkrankungen durch Isozyanate (BK-Nr. 1315) und Hautkrankheiten (allergische und nicht allergische; BK-Nr. 5101). "Mit dem Unterlassungszwang sollte vermieden werden, dass Bagatellerkrankungen als Berufskrankheit anerkannt werden", sagte Mahler. Zudem sollte die Gesundheit des Patienten geschützt werden. …