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Findet Dokumente, in denen beide Begriffe in beliebiger Reihenfolge innerhalb von maximal n Worten zueinander stehen. Empfehlung: Wählen Sie zwischen 15 und 30 als maximale Wortanzahl (z.B. NEAR(hybrid, antrieb, 20)).
Findet Dokumente, in denen der Begriff in Wortvarianten vorkommt, wobei diese VOR, HINTER oder VOR und HINTER dem Suchbegriff anschließen können (z.B., leichtbau*, *leichtbau, *leichtbau*).
Implantatgetragene Versorgungen sind das Ergebnis einer Vielzahl von einzelnen Behandlungsschritten, wobei jeder dieser Teilschritte maßgeblich zum Erfolg der jeweiligen Versorgung beiträgt. So erfolgen nach der Indikationsstellung zur Implantatversorgung die Planungsphase, die chirurgische Phase mit Implantatinsertion und ggf. augmentativen Maßnahmen und nachfolgend die prothetische Versorgungsphase mit Generierung einer entsprechenden Okklusion und schlussendlich die Nachsorgephase. Dies umfasst neben der Hygienephase auch die Kontrolle und, falls erforderlich, die Korrektur der Okklusion. Hierbei ist die wissenschaftliche Evidenz zur Planungs-, chirurgischen und prothetischen Umsetzungsphase jeweils hoch, wohingegen im Rahmen der Nachsorgephase tendenziell weniger gesicherte, wissenschaftliche Erkenntnisse im Hinblick auf die okklusale Situation und deren Auswirkung auf den Langzeiterfolg existieren. Diesbezüglich stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit das im Rahmen der prothetischen Versorgungsphase umgesetzte prothetische Konzept weiterführend auch erhalten bleibt und ob Änderungen dessen mit erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu erwarten sind (Abb. 1). Dies ist gerade vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Nachsorgephase um die längste Phase einer implantatprothetischen Versorgung handelt, von großer Bedeutung.
Erneute Versorgung eines Implantates im Oberkiefereckzahnbereich bei ungünstiger Implantatpositionierung nach prothetischem Misserfolg infolge massiver dynamischer Okklusionsbelastungen.
Ein 500.000-Euro-Regress wegen fehlender Rezeptunterschrift sorgte jüngst für Aufregung. Es gibt aber noch mehr Fehler, die für eine Praxis richtig teuer werden können. Hier sind die gefährlichsten Nachlässigkeiten.
Die Analogabrechnung privater Arztleistungen ist gang und gäbe. Die eigene Erfindung von Abrechnungsziffern grenzt jedoch an Betrug. Dann besteht für Patienten auch keine Zahlungspflicht.
Kooperationsverträge mit Pflegeheimen rücken mit der neuen Vorhaltepauschale wieder mehr in den Blick. Was hat eine Praxis davon? Zwei Hausärzte berichten.
Ärzte und Psychotherapeuten mit einem neuen Heilberufsausweis der Generation 2.1 müssen diesen jetzt mitunter nochmals tauschen. Die KBV appelliert an die Betroffenen, der Aufforderung ihres Anbieters nachzukommen und umgehend eine Austauschkarte zu beantragen.