09.05.2025 | Operationen an den Füßen | CME-Kurs
Ambulantes Operieren in der Unfallchirurgie und Orthopädie
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Ambulantes Operieren gewinnt nicht zuletzt durch den politisch forcierten Strukturwandel im deutschen Gesundheitssystem an Bedeutung, sodass auch immer mehr unfallchirurgische und orthopädische Eingriffe sowie entsprechend stationär erbrachte Leistungen in diesen Versorgungssektor verlagert werden. Korrekte Auswahl geeigneter Patienten und umfassende ambulante Versorgungsstruktur vorausgesetzt, ist ambulantes Operieren weniger kostenintensiv und mit erhöhter Patientenzufriedenheit und -sicherheit verbunden. Während in anderen Ländern bereits ambulante Versorgungsstrukturen etabliert sind, müssen diese in Deutschland erst geschaffen werden und wachsen. Die Ambulantisierung der Krankenhausmedizin soll die Krankenhäuser entlasten, Ressourcen schaffen und der steigenden Kostenentwicklung im Gesundheitssystem entgegenwirken. Hierzu bedarf es einer finanzierbaren, wirtschaftlichen und patientenorientierten Ausgestaltung, die weder den Patienten noch den Leistungserbringern schaden darf.
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- kennen Sie die Vorteile des ambulanten Operierens.
- sind Ihnen die Herausforderungen des ambulanten Operierens in Krankenhäusern bewusst.
- können Sie die Schwierigkeiten und Risiken der Verlagerung von stationären Leistungen in den ambulanten Versorgungssektor benennen.
- kennen Sie potenzielle Lösungsansätze, um die Aufgaben des Strukturwandels im deutschen Gesundheitssystem bewältigen zu können.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].