14.12.2021 | Operationen an der Prostata | CME-Kurs
Minimal-invasive Therapieoptionen zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms
☀ Dieser Kurs ist Teil der Sommerakademie 2022 ☀
Anzahl Versuche: 2
Das benigne Prostatasyndrom ist eine der häufigsten Erkrankungen des alternden Mannes. Durch die Hyperplasie des Drüsengewebes können belastende Symptome des unteren Harntrakts entstehen, die sowohl medikamentös als auch interventionell therapiert werden können. Lange Zeit wurden dabei die transurethrale Resektion der Prostata und die suprapubische Adenomenukleation als Goldstandard der operativen Therapie angesehen. Um Patienten eine ambulante, komplikationsarme Therapie mit kürzeren Krankenhausaufenthalten und gleichzeitig hoher Effektivität anbieten zu können, wurde eine Vielzahl minimal-invasiver Therapieoptionen entwickelt. Während Empfehlungen bereits für die Exzision durch fokussierten Wasserstrahl, den prostatisch-urethralen Lift sowie die Prostataarterienembolisation ausgesprochen wurden, gibt es weitere vielversprechende Verfahren, für die jedoch noch Langzeitdaten und Daten aus Vergleichsstudien zu Referenzverfahren abgewartet werden müssen.
Nach der Absolvieren dieser Fortbildungseinheit …
- haben Sie Kenntnisse über verschiedene Behandlungsstrategien beim benignen Prostatasyndrom (BPS).
- kennen Sie ablative und nichtablative minimal-invasive Therapieoptionen.
- können Sie die Effektivität und die Sicherheit der minimal-invasiven Therapieoptionen einordnen.
- kennen Sie die aktuelle Datenlage zu den minimal-invasiven Therapieoptionen.
- können Sie Vor- und Nachteile der neueren minimal-invasiven Verfahren gegenüber etablierten Referenztechniken abwägen.
Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].