05.01.2022 | Operationen des Ösophagus | Leitthema
Mindestmengen aus der Sicht einer Klinik der Schwerpunktversorgung
verfasst von:
Prof. Dr. Natascha C. Nüssler, Thomas Klier, Reinhard Ruppert
Erschienen in:
Die Chirurgie
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Ausgabe 4/2022
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Erhöhung der Mindestmengen bei komplexen Eingriffen am Ösophagus führt derzeit zu intensiven Diskussionen.
Fragestellung
Wie stellt sich die Mindestmengenregelung aus Sicht einer viszeralchirurgischen Klinik der Schwerpunktversorgung dar?
Ergebnisse
Bei konsequenter Einhaltung der Mindestmengenregelung im Bereich Ösophaguschirurgie werden diese Eingriffe zukünftig nur noch in wenigen Krankenhäusern in Deutschland durchgeführt werden. Der damit verbundene Erlösverlust dürfte aber in den meisten Kliniken ohne relevante negative wirtschaftliche Auswirkungen bleiben. Allerdings könnte sich für die betroffenen Kliniken der Verlust komplexer Operationen im Wettbewerb um qualifiziertes ärztliches Personal als nachteilig herausstellen. Kritisch zu sehen ist außerdem die Annahme, dass sich die Behandlungsqualität alleine auf der Basis von Fallzahlen erkennen lasse.
Schlussfolgerungen
Mindestmengen stellen keine eindeutige Untergrenze für chirurgische Behandlungsqualität dar. Diese erfordert vielmehr den Nachweis von Prozess‑, Struktur- und Ergebnisqualität beispielsweise durch Zertifikate. Eine obligate synchrone Zertifizierung könnte dazu beitragen, die Akzeptanz von Mindestmengen zu erhöhen.