Erschienen in:
11.01.2018 | Psychiatrie und Psychosomatik | Originalien
OPS-relevante Leistungen in der Krankenhauspsychosomatik und realer Versorgungsaufwand
Ergebnisse einer differenzierten Leistungsanalyse
verfasst von:
Dr. Susanne Bachthaler, Prof. Dr. Juan Valdés-Stauber
Erschienen in:
Die Psychotherapie
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Ausgabe 2/2018
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Zusammenfassung
Hintergrund
Mit der Einführung des Pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) gewinnt das Hinterfragen geltender Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) und Abrechnungskodes besondere Relevanz hinsichtlich ihrer Legitimierung und auch der sachgerechten Finanzierung.
Fragestellung
Werden die von therapeutischen Berufsgruppen (Ärzte, Psychologen) tatsächlich erbrachten Leistungen, die als bedarfsgerecht betrachtet werden, durch die geltenden OPS als Abrechnungs- und die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) als Personalbemessungsgrundlage valide abgebildet?
Material und Methode
Es erfolgte eine prospektive explorative Studie (n = 46) mit Erhebungen in 2 unterschiedlichen Wochen. Für den stationären Aufgabenbereich wurden 5 Aufgabenkategorien, bestehend aus 21 Einzelaufgaben, definiert. Für den ambulanten Bereich sowie den Konsiliar- und Liaisondienst wurden jeweils 3 Einzelaufgaben festgelegt. Für Gruppenvergleiche wurden t‑Tests eingesetzt.
Ergebnisse
Für stationäre Aufgaben werden 67,9 % der geleisteten Zeit aufgewendet, für ambulante 15,5 % sowie für Konsiliar- und Liaisondienste 16,6 %. Die therapeutischen Fachkräfte leisten mehr als doppelt so viel, wie gemäß Psych-PV als reines Personalbemessungsinstrument vorgesehen ist. Auf den stationären Bereich bezogen, gelten lediglich 37,3 % der Zeit der direkten Patientenversorgung; die übrige Zeit fließt in indirekte Leistungen, insbesondere für Dokumentation (21,6 %), Besprechungen und Supervision (22,8 %) sowie organisatorische Aufgaben (17,2 %). Die geleisteten Therapieeinheiten (TE; 6,19 TE/Patient und Woche) liegen signifikant höher (p < 0,001) als die, die tatsächlich in die Abrechnung eingehen (4,75 TE/Patient und Woche).
Schlussfolgerung
Mehr als die Hälfte der erbrachten Leistungen kommt den administrativen und den organisatorischen Aufgaben zur Aufrechterhaltung von Strukturmerkmalen und zur Rechtfertigung gegenüber Kostenträgern zu. Die TE bildet als Grundlage für die OPS-Abrechnung die direkten therapeutischen Leistungen ab, nicht jedoch die indirekten und qualitätssichernden Leistungen. Therapieeinheiten sollten daher lediglich als Kostentrenner bewertet werden. Die Psych-PV erweist sich als insuffizient in der Abbildung des Personals, das für die geforderten Aufgaben notwendig ist. Pauschalierendes Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik sowie Psych-PV sollten an die Versorgungspartikularitäten der Psychosomatik angepasst werden. Die Finanzierung ist letztlich ein Gesamtergebnis der lokalen Pflegesatzverhandlungen.