09.12.2024 | Orthopädie und Unfallchirurgie | Orthopädie und Recht
Abweichung zwischen Behandler und Unterzeichner des Rezepts: Honorarrückforderung?
Besprechung des Urteils des Sozialgerichts München vom 13. November 2023, S 38 KA 11/19
verfasst von:
Christian Schüttler, LL.M. (Medizinrecht)
Erschienen in:
Die Orthopädie
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Ausgabe 1/2025
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Auszug
In der ambulanten Praxis werden Verordnungen („Rezepte“) oft nicht von derjenigen Person unterschrieben, die die ärztliche Behandlung übernommen hat. Gerade bei Berufsausübungsgemeinschaften (früher: „Gemeinschaftspraxen“) ist dies gängige Praxis und funktioniert ohne Probleme. Anders hingegen in der Einzelpraxis: Weichen die Personen (Behandelnder/Unterzeichner) voneinander ab, kann dies zu Plausibilitätsprüfungen und möglichen Honorarrückforderungen führen, wie eine Entscheidung des Sozialgerichts München aus dem Jahr 2023 gezeigt hat. Ziel dieses Beitrags ist es, die rechtlichen Grundlagen und Probleme anhand des Urteils aufzuzeigen. Dieses (Urteil v. 13. November 2023, S 38 KA 11/19) hat unter niedergelassenen Ärzten diverser Fachrichtungen für Erstaunen gesorgt: Wie kam es überhaupt so weit? …