08.11.2024 | Orthopädie und Unfallchirurgie | Originalien
Berücksichtigung und Umsetzung der Elemente der Krankenhausalarm- und Einsatzplanung in den Kliniken der TraumaNetzwerke DGU®
Eine Evaluation im Rahmen des Entwicklungsprozesses der Leitlinie Klinische Katastrophenmedizin Deutschland (LeiKliKatMeD) von EKTC, NIS, AKUT, AUC
verfasst von:
Gerhard Achatz, Dan Bieler, Uwe Schweigkofler, Christine Hoefer, Wolfgang Lehmann, Axel Franke
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 12/2024
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Zusammenfassung
Hintergrund
Funktionalität und Behandlungskapazität von Krankenhäusern erfordern in Ausnahmensituationen als Grundlage eine vorbeugende Planung und Vorbereitung auf einen Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten unter Berücksichtigung der jeweiligen Schadenslage oder Katastrophe. Vorgehen und Maßnahmen in den jeweiligen Kliniken und Krankenhäusern soll der Krankenhausalarm- und -einsatzplan (KAEP) regeln. Ziel der vorliegenden Untersuchung war die Evaluation der Krankenhäuser der TraumaNetzwerke der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie® (TNW DGU®) bezüglich der etablierten Organisationsstrukturen und Inhalte des KAEP.
Material und Methode
Zur Erhebung der aktuellen Behandlungskapazitäten in Abhängigkeit von den Prinzipien und Standards der Versorgung wurden die 622 Krankenhäuser aus den TNW DGU® befragt. Hierzu erfolgte über die Akademie der Unfallchirurgie eine onlinebasierte Umfrage mit freiwilliger Teilnahme über eine webbasierte Plattform (SurveyMonkey Europe UC, Dublin, Irland). Die hier dargestellten Daten stellen einen auf die Fragestellung dieser Arbeit fokussierten Auszug der Gesamtdaten dar. An der Umfrage im Dezember 2022 beteiligten sich 252 der 622 zertifizierten Kliniken (40 %). 250 Datensätze waren verwertbar.
Ergebnisse
Zu gleichen Teilen nahmen lokale, regionale und überregionale Traumazentren (LTZ, RTZ, ÜRTZ) teil. 90 % der teilnehmenden Kliniken verfügen über einen in den letzten 3 Jahren aktualisierten KAEP. Das Handbuch des BBK war in zwei Dritteln der befragten Kliniken bekannt. Nur ca. 30 % der Kliniken haben nach dem Erscheinen den eigenen KAEP angepasst; ca. 40 % haben diesen in den letzten 3 Jahren beübt. Elemente für die Betreuung von Betroffenen und Verletzten (psychosoziales Netzwerk, Sterbebegleitung, Angehörigenbetreuung) finden sich bisher nur in 25–44 % der Krankenhäuser. Unabhängig von der Zertifizierung wurde offensichtlich, dass sich ca. 80 % der Kliniken ausschließlich auf ein Alarmierungsverfahren abstützen. Nur 20 % der Kliniken können ein redundantes System mit 2 oder mehr Meldeverfahren vorhalten. In der Befragung konnte gezeigt werden, dass die befragten Kliniken in der Mehrzahl der Fälle (mehr als 75 %) bereits über die Möglichkeit einer selektiven bzw. Teilalarmierung verfügen. Je nach Sichtungskategorie konnten die LTZ im Mittel 2 SK-I- und 4 SK-II-Patienten initial aufnehmen. Diese Kapazitäten wurden von den RTZ fast verdoppelt und von den ÜTZ verdreifacht.
Schlussfolgerung
Die TraumaNetzwerke DGU® stellen eine wesentliche Säule für die Versorgung in Katastrophen- und Großschadenslagen dar. Die Implementierung der KAEP ist in der Mehrzahl der Kliniken erfolgt. Die Aktualisierung der KAEP, das Beüben und digitale, selektive und redundante Systeme zur Alarmierung stellen eine Herausforderung dar. Zusätzlich sind die Harmonisierung von Begrifflichkeiten und Organisationselementen, aber auch die Etablierung von Betreuung von Angehörigen und die PSNV noch nicht vollständig umgesetzt. Letztendlich muss ein KAEP gelebt werden, um Krankenhäuser und das Gesundheitssystem resilienter gegenüber Katastrophen- und Großschadenslagen zu machen. Hier gilt es, die Krankenhäuser zu unterstützen und ggf. die Übernahme von Kosten für Übungen, Kursformate und die Etablierung sicherzustellen.