05.01.2022 | Orthopädie und Unfallchirurgie | Orthopädie und Recht
Der gutachterliche Nachweis des individuellen Gebrauchsvorteils bei streitiger Prothesenversorgung
verfasst von:
Dr. med. M. Schwarze, M. Alimusaj, D. W. W. Heitzmann, J. Block, D. F. Hollo, M. Schiltenwolf
Erschienen in:
Die Orthopädie
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Ausgabe 2/2022
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Auszug
Mobilität ist ein Grundbedürfnis eines jeden Menschen. Für Menschen mit Gliedmaßenverlusten der Beine sind hierfür regelhaft Körperersatzstücke (Exoprothesen) notwendig. Naturgemäß möchten die Betroffenen mit dem medizintechnischen Fortschritt mithalten, was nicht selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern führt. Der Grund für solche Rechtstreitigkeiten liegt vielfach im Konflikt zwischen patientenseitigem Wunsch nach (oftmals hochpreisiger) zeitgemäßer Versorgung und dem Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherer. Im Zuge dieser Streitigkeiten werden medizinische und/oder medizinisch-technische Sachverständigengutachten eingefordert, die den Gerichten z. B. gemäß §§ 402 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) als Beweismittel dienen. Für die Beweisfragen des Gerichts werden vom Sachverständigen aktuelles Fachwissen und ggf. technische Möglichkeiten zur Überprüfung etwaiger Gebrauchsvorteile erwartet. …