11.10.2024 | Orthopädie und Unfallchirurgie | Leitthema
Nutzung von Registern zur Schaffung eines evidenzbasierten Vorgehens im Katastrophen- und Zivilschutzfall
verfasst von:
Dr. med. Sebastian Imach, Rolf Lefering, Benny Kölbel, Maximilian Wolf, Lisa Hackenberg, Dan Bieler
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 12/2024
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Zusammenfassung
Medizinische Datenregister sind ein zentrales Instrument der Versorgungsforschung und ein wertvolles Werkzeug der medizinischen Qualitätssicherung. Die strukturierte, plausibilitätsgeprüfte Erfassung von großen Fallzahlen auf einer longitudinal ausgerichteten Zeitachse mit unterschiedlichen Zeitpunkten der Datenerhebung lässt Aussagen zu zahlreichen relevanten Outcomes – nicht nur der Mortalität von Patienten – zu. Für Ereignisse außerhalb der täglichen unfallchirurgischen Versorgungsroutine wie Naturkatastrophen, Unglücke mit vielen Betroffenen und die nichtmilitärische Versorgung der Bevölkerung im Inland im Verteidigungsfall, können solche Register datenbasierte Handlungsempfehlungen geben. Diese hauptsächlich aus der traumatologischen Routineversorgung gewonnenen Daten ermöglichen bei oben genannten Ereignissen, die mit einem Massenanfall von Verletzten (MANV) einhergehen, die gerichtete Ressourcensteuerung. Durch die Nutzung von Registern aus dem militärischen Bereich oder aus internationalen Registern wird die Perspektive im Hinblick auf Versorgungsstrategien und Verletzungsmuster zusätzlich erweitert. Ob für die oben skizzierten Register auch im konkreten Katastrophenfall in geeigneter Weise Daten generiert werden und einen direkten Erkenntnisgewinn aus dem Ereignis liefern können, muss kritisch diskutiert werden. Die Pflege der Registerdatensätze ist aufwendig und unterliegt spätestens seit Mai 2018 – dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – einer verschärften Regulierung. Das künftige Registergesetz in Deutschland wird hoffentlich deutliche Erleichterungen bei der Dokumentation von Routinedaten schaffen.