Diagnostik der Osteoporose – die Rolle der DXA-Messung
- 04.12.2025
- Osteoporose
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- Ärztekammer Nordrhein
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Die Dual-Röntgen-Absorptiometrie (DXA) an der Lendenwirbelsäule und am proximalen Femur beidseits ist gemäß den aktuellen Leitlinien das empfohlene Standardverfahren zur quantitativen Bestimmung der Knochendichte. Der ermittelte T‑Score gibt an, um wie viele Standardabweichungen die gemessene Knochendichte vom Mittelwert einer jungen, gesunden Referenzpopulation abweicht. Die operationale Definition einer Osteoporose der Weltgesundheitsorganisation (WHO) basiert dabei auf einem T‑Score ≤−2,5 am Schenkelhals, wenngleich im Alltag andere Messorte analog interpretiert werden. Umfangreiche Studien zeigen, dass eine Abnahme der Knochendichte mit einem exponentiellen Anstieg des Frakturrisikos einhergeht. Dennoch reicht die isolierte Betrachtung der Knochendichte nicht aus, um das tatsächliche Frakturrisiko adäquat abzuschätzen. Die DXA-Messung sollte daher stets im Kontext zusätzlicher klinischer Risikofaktoren interpretiert werden. Ergänzende DXA-Verfahren und erweiterte Analysen können die diagnostische Aussagekraft erheblich verbessern.
Nach Lektüre dieses Beitrags ...
- kennen Sie die Bedeutung der DXA-Messung als Goldstandard in der Osteoporosediagnostik.
- wissen Sie um den Stellenwert des T‑Scores und weiterer DXA-Parameter.
- sind Sie in der Lage, geeignete Messorte wie Lendenwirbelsäule, Femur, Unterarm und Ganzkörper auszuwählen.
- sind Ihnen die Grundlagen der pädiatrischen DXA bekannt.
- können Sie den Stellenwert des Vertebral Fracture Assessment (VFA) einordnen.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].