10.03.2022 | Osteoporose | CME-Kurs
Glukokortikoid-induzierte Osteoporose – Fokus Therapie (Teil 2)
Anzahl Versuche: 2
Für die Behandlung der Glukokortikoid-induzierten Osteoporose sind folgende Substanzen zugelassen: die oralen Bisphosphonate Alendronat und Risedronat, das intravenöse Bisphosphonat Zoledronat, der RANKL-Antikörper Denosumab als antiresorptiv wirksame Substanzen und Teriparatid als osteoanabole Substanz. Im Vergleich zu Placebo ist für alle genannten Substanzen eine Reduktion vertebraler Frakturen belegt. Dabei ist Teriparatid im Hinblick auf die Reduktion vertebraler Frakturen wirksamer als Alendronat und Risedronat. Schweregrad der Osteoporose, insbesondere das Vorliegen osteoporotischer Frakturen, der Ansatz der Therapie (präventiv oder kurativ) und das Vorliegen von Kontraindikationen sind Faktoren, die für den differenzierten Einsatz der genannten Substanzen von Bedeutung sind. Ferner muss beachtet werden, dass der Effekt einer osteoanabolen Therapie mit einer sich anschließenden antiresorptiven Therapie stabilisiert werden muss und dass nach Beendigung einer antiresorptiven Therapie mit Denosumab eine zeitlich befristete Bisphosphonattherapie erforderlich ist, um ein Reboundphänomen zu verhindern.
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- kennen Sie die Möglichkeiten der spezifischen osteologischen Pharmakotherapie bei Glukokortikoid-induzierter Osteoporose einschließlich der Wirksamkeit der einzelnen Substanzen im Hinblick auf Verbesserung der Knochenmineraldichte und Reduktion von Frakturen,
- sind Ihnen die beim Einsatz der verschiedenen Substanzen und Substanzgruppen zu beachtenden Kontraindikationen und Besonderheiten bekannt,
- wissen Sie um die Faktoren, die für einen differenzierten Einsatz unterschiedlicher Substanzgruppen von Bedeutung sind.
Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].