Management von osteologischen und renalen Komorbiditäten bei rheumatologischen Erkrankungen
- 13.11.2025
- Osteoporose
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
- Zertifizierende Institution
- Ärztekammer Nordrhein
- Zertifiziert bis
- 10.11.2026
- Anzahl Versuche
- 2
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Die Osteoporose sowie renale, pulmonale und kardiovaskuläre Erkrankungen sind bei der Behandlung von Patient:innen mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen immer zu berücksichtigen. Unabhängig davon, ob es sich um eine Organmanifestation der rheumatischen Grunderkrankung, eine Medikamentennebenwirkung oder eine Komorbidität handelt, haben diese Krankheiten einen ausschlaggebenden Einfluss auf die Morbidität, Mortalität, aber auch therapeutische Entscheidungen. Gerade die Osteoporose und renale Erkrankungen erfordern eine gesteigerte Vigilanz des betreuenden Rheumatologen, da sie häufig zunächst asymptomatisch verlaufen. Sie erhalten Informationen über leitliniengerechte Empfehlungen zum Monitoring und zur Therapie osteologischer und renaler Komorbiditäten bei entzündlich rheumatischen Erkrankungen.
Nach der Lektüre dieses Beitrags ...
- kennen Sie die Definition der Osteoporose und Empfehlungen zur Durchführung einer osteologischen Basisdiagnostik.
- können Sie anhand des 3‑Jahres-Frakturrisikos leitliniengerechte Entscheidungen zur Einleitung einer antiosteoporotischen Therapie treffen.
- können Sie therapeutische Strategien i. S. einer sequenziellen Therapie der chronischen Erkrankung Osteoporose entwickeln.
- sind Sie in der Lage, antirheumatische Medikamente sicher an eine reduzierte Nierenfunktion angepasst zu dosieren.
- wissen Sie um die notwendigen diagnostischen Schritte zur Evaluation von renalen Erkrankungen bei der Behandlung von Patient:innen mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].