14.02.2020 | Pädiatrie | Arzneimitteltherapie
„Off-label“-Anwendung in der Klinik – Welche Folgen hat ein Urteil des Bundessozialgerichts für die Pädiatrie?
verfasst von:
Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Rascher, Stefan Wimmer, Prof. Dr. Antje Neubert, Kommission für Arzneimittelsicherheit im Kindesalter (KASK)
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
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Ausgabe 7/2020
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Zusammenfassung
In zunehmendem Maß wird die zulassungsüberschreitende Verordnung von Arzneimitteln („off label use“) in der Kinder- und Jugendmedizin problematisiert. Im Jahre 2016 hat ein rechtkräftiges Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Medikamente außerhalb der Zulassung in der stationären Versorgung von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) vergütet werden. Es ist zu erwarten, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die zulassungsüberschreitende Anwendung bei teuren Medikamenten, für die z. B. ein Zusatzentgelt gezahlt wird, überprüft und die Klinik dann einen Regress fürchten muss. Auch hat das Urteil des BSG Folgen für die Leitlinienentwicklung. Ziel des Artikels ist die Darstellung von 5 höchstrichterlichen Urteilen deutscher Gerichte (1990–2016) über die Off-label-Anwendung sowie die Konsequenzen und mögliche Lösungsansätze für die Pädiatrie. Auch wenn die meisten Gerichtsurteile die Erwachsenenmedizin betreffen, haben die Urteile Auswirkungen auf die Verordnung von Medikamenten bei Kindern.