Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund jüngerer Publikationen zu möglichen Zusammenhängen zwischen dem Zeitpunkt der Beikosteinführung und dem Auftreten von Nahrungsmittelunverträglichkeiten nimmt die Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin erneut zu dieser Frage Stellung. Bekräftigt wird die auf unterschiedlichen Erwägungen beruhende Empfehlung, Beikost nicht vor dem Alter von 17 Wochen und nicht später als mit 26 Wochen einzuführen. Dabei können zeitgleich auch Produkte mit starker allergener Potenz eingeführt werden. Eine frühe Gluteneinführung ab einem Alter von 17 Wochen reduziert nach aktuellem Kenntnisstand nicht das spätere Zöliakierisiko. Eine verzögerte Einführung von glutenhaltigen Getreiden bei genetisch prädisponierten Kindern scheint die Zöliakiemanifestation zu verzögern, aber nicht zu verhindern. Eine Einführung von Beikost mit starker allergener Potenz ab einem Alter von 17 Wochen könnte für die Allergieprävention möglicherweise vorteilhaft sein, aber dies ist nicht hinreichend bewiesen. Unter Berücksichtigung von Mundmotorik, Nährstoffversorgung, Allergieprävention und einer angemessenen Dauer des ausschließlichen Stillens wird von einer Beikosteinführung vor dem Alter von 17 Wochen ausdrücklich abgeraten.