Schmerzensgeld und einen Rentenanspruch von 650.000 Euro hat das Kammergericht Berlin einem Kind zugestanden, das seit dem Alter von viereinhalb Jahren aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers mehrfach behindert ist.
12.04.2012 | Pädiatrische Orthopädie und Unfallchirurgie | Nachrichten | Online-Artikel